Wie sind E-Scooter und E-Bikes für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen

E-Scooter Strassenzulassung Schweiz

E-Bikes und E-Scooter Strassenzulassung Schweiz und andere rechtliche Fragen

In diesem Beitrag erfahren Sie das wichtigste, was Sie über elektro Scooter und E-Bikes im Schweizer Strassenverkehr wissen müssen und welche Bedingungen für die Schweizer Strassenzulassung zu erfüllen sind.

Immer häufiger begegnen uns elektro Trottis und elektro Velos im Alltag, was bei dem ein oder anderen die Frage nach den rechtlichen Aspekten aufwirft. Insbesondere diejenigen, die über den Kauf eines E-Bikes oder E-Trottis nachdenken, sollten sich über die gesetzlichen Grundlagen informieren.

E-Scooter und E-Bikes im Schweizer Strassenverkehr

Elektro Scooter und E-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten als Leicht-Motorfahrräder und werden rechtlich identisch behandelt. Im Schweizer Strassenverkehr sind derartige Fahrzeuge dem klassischen Fahrrad absolut gleichgestellt insofern sie eine Strassenzulassung haben. Dadurch dürfen Sie mit Ihrem E-Scooter und E-Bike auch die für jeden Velofahrer zur Verfügung stehenden Velowege benützen. Radwege zu befahren ist für alle Velos und Mofas sogar Pflicht, wenn diese parallel zur Strasse verlaufen.

Ein E-Scooter oder E-Bike mit Strassenzulassung bis 20 km/h, bzw. 25 km/h mit Tretunterstützung, darf eine Fussgängerzone mit dem signalisierten Zusatz «Velofahren gestattet» benutzen und zwar im Schritttempo, ein schnelles E-Bike bis 45 km/h mit Tretunterstützung («Elektro-Motorfahrrad») aber nur, wenn der Antrieb ausgeschaltet ist. In der Schweiz ist das Schritttempo rechtlich nicht genauer definiert und deshalb Ermessenssache des Fahrers. Da in Fussgängerzonen das normale Gehtempo eines erwachsenen Menschen im Bereich von etwa 3-4 km/h liegt, sollte man mit dem E-Bike und E-Scooter mit Strassenzulassung nicht schneller als 5-6 km/h fahren.

Damit Ihr E-Bike oder elektro Scooter eine Strassenzulassung erhält, also überhaupt auf Schweizer Strassen unterwegs sein darf, muss das Fahrzeug den offiziellen Vorgaben des ASTRA genügen. Beim ASTRA handelt es sich um das Schweizer Bundesamt für Strassen, das für die Strassenzulassung von Leicht-Motorfahrräder wie Elektro Scooter und E-Bikes klare Richtlinien festgelegt hat.

E-Bike und E-Scooter Strassenzulassung Schweiz: die Vorgaben des ASTRA auf einen Blick

Wenn Sie Ihr E-Trotti oder E-Bike in der Schweiz benützen möchten, muss das Gefährt den Vorgaben des ASTRA für Leicht-Motorfahrräder entsprechen. Erfüllt es diese, ist es automatisch für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen. Eine Strassenzulassung in Form eines Scheines oder Ausweises wird dabei nicht herausgegeben, eine Typengenehmigung ist ebenfalls nicht erforderlich.

Dies sind die Bedingungen, die Ihr E-Bike oder elektro Scooter für die Strassenzulassung erfüllen muss:

Leistung und Höchstgeschwindigkeit

  • 500 Watt Dauerleistung
  • Höchstgeschwindigkeit (20 km/h bauartbedingt, 25 km/h mit Tretunterstützung)

Beleuchtung

  • Rück- und Vorderlicht
  • Blinker sind zugelassen wenn sie einen Mindestabstand aufweisen (vorne 24 cm, hinten 18 cm)

Bremsen

  • Bremsen an beiden Rädern (eine davon muss eine Reibungsbremse sein)

Fahrzeuggewicht

  • Maximal 200 kg

Wo darf gefahren werden?

  • Gefahren darf ausschliesslich auf Flächen für Fahr- sowie Fahrradverkehr, d.h. auf der Strasse oder dem Veloweg. Fahren auf dem Trottoir ist verboten

S-Pedelecs, schnelle E-Bikes und Elektro-Scooter

Für S-Pedelecs, schnelle E-Bikes und elektro Scooter gelten weitere Voraussetzungen. Bieten diese eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 20–30 km/h, eine Tretunterstützung bis 25 km/h–45 km/h oder verfügen über eine Leistung zwischen 500 und 1000 Watt, gelten Sie als Motorfahrräder und müssen deshalb typengenehmigt sein, um die Schweizer Strassenzulassung zu erhalten. Das heisst ein Fahrzeug dieses Typs wird vom zuständigen Strassenverkehrsamt auf Herz und Nieren geprüft. Erfüllt es alle Anforderungen erhält dieser Fahrzeugtyp eine Genehmigung (Typengenehmigung) und ist somit für Schweizer Strassen zugelassen. Die Typengenehmigung wird im Normalfall vom Hersteller oder Importeur beantragt, bevor das Gerät auf den Schweizer Markt kommt. Der Fahrzeugkäufer erhält beim Kauf seines Fahrzeugs einen Fahrzeugausweis. Mit diesem kann er ein gelbes Mofa-Kontrollschild und eine Mofa-Vignette lösen, welche jährlich zu erneuern ist und die Haftpflichtversicherung beinhaltet. Zudem gilt hier im Gegensatz zu langsamen E-Bikes und E-Scootern im Schweizer Strassenverkehr Helmpflicht. Der Kopfschutz muss dabei stets der DIN EN Norm 1078 entsprechen.

Es ist zwar möglich als Privatperson eine Typengenehmigung für ein einzelnes Fahrzeug zu beantragen und somit die Schweizer Strassenzulassung zu erhalten, diese ist aber mit Kosten von mehreren zehntausend Franken verbunden.

Was hat es mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und der maximalen Geschwindigkeit mit Tretunterstützung auf sich?

Für die Schweizer Strassenzulassung sind die bauartbedingte Geschwindigkeit und die maximale Geschwindigkeit mit Tretunterstützung massgeblich. Bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit handelt es sich um jenen Speed, den das Fahrzeug – ein Elektro Scooter – maximal im reinen Elektrobetrieb auf ebener, gerade Strecke erreichen kann. Dadurch ergibt sich, dass Elektrofahrzeuge ohne Gas-Knopf oder Gasgriff eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit in Höhe von 20 km/h haben. Für Trendfahrzeuge wie E-Bikes gelten Höchstgeschwindigkeiten mit Tretunterstützung. Dies bedeutet, dass der elektronische Motor das In-die-Pedale-Treten zusätzlich unterstützt – allerdings nur bis zu einer zuvor festgelegten Geschwindigkeit. Motor- und Muskelkraft wirken zusammen.

Wer darf elektro Scooter und E-Bikes fahren?

Wer einen elektro Scooter in der Schweiz fahren möchte, der muss mindestens 14 Jahre alt sein. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, ein Leicht-Motorfahrrad wie langsame E-Bikes oder eben E-Scooter benützen zu dürfen. Von 14 bis 16 Jahren bedarf es eines Mofa-Ausweises (Führerausweis G oder M). Ist das 16. Lebensjahr vollendet, benötigen Jugendliche keinen Führerausweis mehr. Die Pflicht, einen Helm zu tragen, besteht nicht. Jedoch empfehlen Hersteller und Experten gleichermassen immer wieder, auf diesen Kopfschutz nicht zu verzichten. Es dürfen maximal 3 Kinder mitgeführt werden. Bedenken sollten Sie dabei aber, dass nur 1 Kind im entsprechenden Kindersitz und 2 Kinder im Velo-Anhänger ihren Platz finden dürfen. Selbstverständlich sollten Sie aus Sicherheitsgründen die Geschwindigkeit anpassen, da sich der Bremsweg durch das höhere Gewicht zwangsläufig verlängert.

Müssen E-Trotti und Co. versichert sein?

Für Leicht-Motorfahrräder, also Elektro Scooter und E-Bikes mit 20 bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gibt es keine Versicherungspflicht. Falls man eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, deckt diese Schäden und Unfälle wie beim normalen Velo. Bei S-Pedelecs, schnellen E-Bikes und elektro Scooter sieht es anders aus, hier besteht eine Versicherungspflicht. Die Haftpflicht wird über die Mofa-Vignette bezahlt, welche jährlich neu bezogen werden muss.

Trendfahrzeuge ohne Schweizer Strassenzulassung

Dass manche dieser motorisierten Trendfahrzeuge wie z.B. elektro Skateboards gar keine Strassenzulassung für die Schweiz haben, verschweigen manche Händler ebenso wie die Bedingungen, die für die Strassenzulassung erfüllt sein müssen. Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie bei versäumter Aufklärung durch den Verkäufer gewisse Rechte haben. Ist der Händler seiner Informationspflicht nicht nachgekommen, können Sie das Fahrzeug rechtmässig zurückgeben und sich das Geld erstatten lassen.

Welche Fahrzeuge verkauft eflizzer?

In eine derartige Situation geraten Sie bei eflizzer nicht. Eflizzer verkauft ausnahmslos Fahrzeuge, welche die umfangreichen Vorgaben des ASTRA erfüllen.

Hier geht es zu den eflizzer E-Bikes und E-Scootern – alle mit Schweizer Strassenzulassung:

E-Falträder

City E-Bikes

E-Scooter

 

Hinweis: “Diese Übersicht dient lediglich der Kundeninformation. Sie erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf einhundertprozentige Korrektheit der dargestellten Informationen. Entscheidend sind einzig die Angaben des zuständigen Strassenverkehrsamtes beziehungsweise des ASTRA.”

 

93 Idee über “Wie sind E-Scooter und E-Bikes für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen

  1. Lari sagt:

    Möchte gerne wissen wo das im Gesetz steht “Da in Fussgängerzonen die normale Gehtempo eines erwachsenen Menschen ca. bei etwa 3 km/h drei liegt, ist das Fahren mit dem e-Bike und elektro Scooter mit Strassenzulassung auf maximal 6 km/h begrenzt.”. Denn es wäre mir neu, das Velos und e-Bikes einen Tacho haben müssten, denn das wäre die gesetzliche Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 6km/h

    • Dani sagt:

      Das ist doch ein Witz! 20km/h?! Ich fahre mit jedem Kickboard (selbstverständlich ohne Motor) schneller 25km/h und dass interessiert keinen, aber mit dem e Scooter schon🤦

      • Roli Albrecht sagt:

        Guten Abend , wenn ich ein CH zugelassenes Fahrzeug kauf bis 20 km/h ohne Nummer wie kann ich das Fahrzeug in Deutschland oder Österreich im Urlaub fahren, da braucht es ja ein Kennzeicheb ? Gibt es so was auch für die Schweiz? Gibt es bei Ihnen EScooter für Mofa Schild?

        • Andreas Uebersax sagt:

          Hallo Dani

          Nein leider nicht. Das Fahrzeug muss im jeweiligen Land eine Typengenehmigung haben. In der Schweiz ist für diese Fahrzeuge keine Typengenehmigung notwendig.

          Gruss, Andreas

      • Gézim Kastrai sagt:

        Ich möchte meinen EScooter der nicht Strassenzugelassen ist 45km/h, auf 20 km/h machen so das es Strassenzugelassen wird. Ist das möglich bei Ihnen und wieviel würde es kosten?

        • Andreas Uebersax sagt:

          Falls es ein eflizzer e-Scooter ist, könnnen wir das gerne machen. Für Fremdmarken haben wir leider keine Tools. Die Kosten belaufen sich auf 50 Franken.

          • Gezim Kastrati sagt:

            Ich möchte meinen EScooter der nicht Strassenzugelassen ist 45km/h, auf 20 km/h machen so das es Strassenzugelassen wird. Ist das möglich bei Ihnen und wieviel würde es kosten?

          • Andreas Uebersax sagt:

            Wenn es ein eflizzer eScooter ist, machen wir das gerne. Für Fremdmarken haben wir die nötigen Werkzeuge leider nicht.

      • Mivha sagt:

        Hallo gibt es eine allgemeine Toleranzgrenze bei e scooter von 10% wie in Deutschland ? Das heißt man könnte theoretische 22 kmh (20 kmh + 10 % Toleranz ) mit einem E Scooter fahren ?

      • Müller sagt:

        Wenn wir Scooter bis 40/45 km/h zulassen würden, würde das vieleicht viele leute (mich eingeschlossen) vom Auto weg Bringen. Dadurch haben wir weniger Verkehr, weniger Co2 ausstoss, die Fahradwäge würden mehr benutzt werden und dadurch mehr ausgebaut werden. (EUC haben im Ausland eine grosse Belibtheit)

        • Sofia D'Avola sagt:

          Wurde angehalten von der Polizei,hatte wenig Pneuprofil ,kann ich verzeigt werden? Hab ein Gostbike 25km/h geht ja unter kategorie Velo,da jucktz auch niemand wenn wenig Pneuprofil

          • Andreas Uebersax sagt:

            Hallo Sofia, uns ist keine solche Regelung bekannt. Eigentlich kann mann eine Fahrrad auch ganz ohne Profil mit sogenannten Slicks fahren.

  2. Andreas Uebersax sagt:

    Hallo Lari,
    Vielen Dank für Ihr Feedback.
    Richtig, es gibt in der Schweiz kein Gesetz, das die Verwendung eines Tachos für Velo, e-Bike oder e-Scooter vorschreibt und sie müssen sich auch nicht direkt an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten. Eine Anzeige kann Velofahrern aber dann ins Haus flattern, wenn sie gegen eine Bestimmung verstossen, die für alle Verkehrsteilnehmer gilt. Darunter fällt das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit, durch welches andere Personen gefährdet werden. Dies gilt nicht nur für die Fussgängerzone. Auch wer in der 30er Zone unterwegs ist, kann gebüsst werden, wenn das Tempo nicht an die Bedingungen angepasst ist. Richtig ist auch, dass im Gesetz bzgl. Fussgängerzonen nur vom Schritttempo die Rede ist und nicht von einer konkreten Geschwindigkeit. Dies liegt daran, dass in der Schweiz, das Schritttempo rechtlich nicht genau definiert ist. Die Beschreibung im Artikel war etwas ungenau, und ich habe sie dementsprechend angepasst.
    Herzliche Grüsse,
    Andreas Uebersax

  3. André Bänziger sagt:

    Hoi Andreas,
    da ich mit dem Camper viel im Ausland unterwegs bin, (Italien,Frankreich,Deutschland) kann ich dort bedenkenlos mit dem Hinweis auf Schweizer Gesetzgebung den E-Scooter einsetzen?

    • Andreas Uebersax sagt:

      Hallo André,
      Ausserhalb der Schweiz gelten die Gesetze des jeweiligen Landes, in dem Du dich befindest. Z.B darf in Deutschland ein Scooter nur 6 km/h fahren. Es lohnt sich, die örtliche Gesetzeslage zu checken bevor Du den elektro Scooter einsetzt.
      Gruss,
      Andreas

  4. 2brix sagt:

    Dh also, dass ein escooter, welcher 25km/h fährt in der Schweiz nicht zugelassen ist. Das man dafür gebüst wird, ist ja wohl ziemlich unwahrscheinlich. Aber wie sieht es versicherungstechnisch aus zb wenn ich jemanden über den Haufen fahre, bin ich dann dennoch haftpflicht versichert? lg 2b

    • Marc Bühler sagt:

      Hallo 2b

      Ja. Die Versicherung greift in diesem Fall nicht. Du bist in diesem Fall nicht Haftpflicht versichert. Hinzu kommt eine Busse von mehreren Hundert CHF.

      Gruss
      Marc

  5. Bär Marcel sagt:

    Guten Tag

    Habe ein Xiaomi M 365 e Trotti.
    es fähr ca 20-22 km/h
    Heute wurde ich beim fahren auf der Strasse von der Polizei angehalten- Mir wurde gesagt dass solche E Trottis ab sofort nicht mehr erlaubt sind – es würde erst ca in 1 Jahr eine offizielle Bewilligung geben.
    Ich musste nach hause laufen.

    Stimmt das wirklich ?
    Mir wurde beim kauf gesagt das das wie ein Belo anzusehen sei und ich ohne Helm auf der Strasse fahren dürfte.
    Gruss aus dem Aargau
    Marcel

    • Marc Bühler sagt:

      Hallo Marcel

      Danke für Deine Anfrage. Hier sprichst Du zwei Themen an.

      1) Das originale Xoaomi ist aus unserer Sicht nicht zugelassen, da eine richtige Bremse am Vorderrad fehlt. Das wird auch in einem Jahr nicht zugelassen sein. Es erfüllt schlicht die Basis Bedingungen für die Strassenzulassung nicht. Hier könnte die Polizei büssen und bei einem Unfall mit Sach- und gar Personenschaden könnte es teuer werden, da hier keine Versicherung greift.

      2) Die Aussage der Polizei ist hier falsch. Sofern das elektro Trottinett im wesentlichen die Bedigungen gemäss oben erfüllt, ist dieses zugelassen. Dann ist es wie oben beschrieben mit einem normalen Fahrrad gleichgestellt. Eine Kulanz von +2km (also 22kmh) ist
      noch okay.

      Gruss Marc

      • marc sagt:

        der xiaomi m365 müsste man anhand des astra in der schweiz fahren dürfen da das astra nur eine ‘reibe-bremse’ als voraussetzung definiert, der xiaomi hat eine scheibenbremse hinten. die vordere bremse ist elektrisch. zum anderen fahren xiaomi m365 als miet escooter umher! xiaomi m365 ist also nach astra vorgaben in der schweiz offiziell fahrbar

        • marc sagt:

          hinzu kommt noch dass der ninebot es2 eine scheinbar eine strassenzulassung hat aber der vorgaben des astra wegen fehlender reibe bremse nicht zulässig wäre. wie vom astra zu erfahren ist braucht ein e scooter weder eine strassenzulassung, typengenehmigung oder sonst etwas, am besten die vorgaben ausdrucken und mit sich führen, dann gibts keine diskussionen

        • Rolf sagt:

          ich vertrete ihre meinung voll und ganz. meines erachtens wäre weder eine busse noch eine verzeigung gerechtfertigt. der xiaomi m365 erfüllt alle bedingungen des astra, nur dass er 25 km/h fährt. da ich aber diese gerät im eco-mode fahren kann, bin ich damit völlig legal unterwegs. ich muss mich lediglch daran halten, im eco-mode zu fahren. das ist genau wie mit einem auto auch, fährt auch schneller als erlaubt. mich würde die juristische rechtslage hier sehr interessieren.

      • Yvan sagt:

        Wo steht das mit der Kulanz von +2Km/h? Ich habe die Firmware meines Xiaomi M365 verändert und die Geschwindigkeit auf max. 20Km/h begrenzt. Dann sollte er ja legal zu fahren sein und erfüllt die Astra-Bedingungen.

        • Marc Bühler sagt:

          Hallo Ivan.

          Denke das mit der Geschwindigkeit geht in Ordnung. Wie in vorherigen Kommentaren und unserem Bericht beschrieben, halten wir das Bremssystem des M365 nicht als zulässig.

          Gruss Marc

  6. Marc Bühler sagt:

    Die Vermieter scheinen sich wenig um die Strassenzulassung zu kümmern und wird offenbar in den Städten geduldet. Einiges ist wohl Grauzone und wird dann erst bei einem Präzedenzfall restlos geklärt.

    Hinzukommt auch das Thema Strassentauglichkeit. Sofern ein elektro Scooter für die Strasse zugelassen ist, muss dieses noch lange nicht unbedingt strassentauglich sein. Da die Fahrt auf dem Trottoir nicht erlaubt ist, sollte man sich aus Sicherheitsgründen ganz genau überlegen mit welchem Gefährt man sich im Strassenverkehr bewegt. Beim Xiaomi und Ninebot würde ich mich da nicht so sicher fühlen, inbesondere auch wenn die Strassen nass sind.

  7. Andreas sagt:

    Guten Tag. Ist es korrekt das für eine Strassenzulassung der Escooter Luftreifen haben muss und nur Gummireifen nicht zugelassen sind? Gruss Andreas

    • Marc Bühler sagt:

      Hoi Andreas
      Aus unserer Sicht gibt es keine Vorgaben zu der Bereifung.

      Als Hersteller von e-Scooter bevorzugen wir die Luftbereifung da diese eine bessere Dämpf-Wirkung hat.

  8. Benedict sagt:

    Wie sieht es denn mit der aktuellen Promillegrenze aus für eScooter? Wird das wie beim Velo gehandhabt? Also erst wirklich relevant ab 1,6?

    • Marc Bühler sagt:

      Es gelten die selben Regeln wie beim Velofahren.

      Ein Strafzettel gibt es ab 0.5, ab 0.8 kann es ein Fahrverbot geben und der Fahrausweisentzug kommt dann ab 1.6 Promille.

      • Maltina Hasani sagt:

        Wie ist das bei einem E-Roller der für Kinder ab 6 geeignet ist und mit 120 Watt max. 12 km/h fährt? Es wäre als Geschenk für einen 10 Jährigen gedacht. Darf er damit auf der Fußgängerzone fahren? Evtl auch in die Schule? Oder nur auf nicht öffentlichem Gelände.
        LG

  9. Martin sagt:

    Hallo,
    ich schreibe aus Deutschland. Seit einem Monat ‘dürfen’ wir ja nun auch endlich scootern 🙂
    Ich habe vergebens nach Informationen gesucht….
    Nun habe ich eine Frage :
    Was gibt es für Regelungen in Italien ? Wir möchten gerne im August an den Gardasee fahren und unsere Scooter mitnehmen. Was gibt es zu beachten über Rechtmäßigkeit/ Ansprüche an den Scooter ? “Wo” (Fahrradweg/Strasse/Gehweg) darf/muss man fahren ? Welche Geschwindigkeit darf der Scooter haben ? usw.
    Gibt es irgendwelche “Besonderheiten” die besonders in Italien zu beachten sind ? Muss ein Helm getragen werden auf dem Scooter ?
    Ich wäre Euch sehr dankebar für eine Antwort.
    Alles Liebe von
    Martin aus Berlin

    • Andreas Uebersax sagt:

      Hallo Martin,

      Der Gebrauch von Elektro Scootern und ähnlichen Fahrzeugen war in Italien bisher nicht geregelt.
      Dieses Jahr (2019) soll sich das ändern. Folgende Regeln sollen noch dieses Jahr umgesetzt werden bzw. befinden sich in der Vernehmlassung (aus dem Italienischen übersetzt):

      Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, in Fußgängerzonen, Gehsteigen und Innenstädten 6 km/h.

      Auf Radwegen und in 30er Zonen sind nur e-Scooter und Segways erlaubt, nicht aber Monowheels und Hoverboards

      Im Dunkeln und bei schlechter Sicht darf nur mit Beleuchtung gefahren werden. Dazu muss eine reflektierende Weste getragen werden.

      Wenn das Fahrzeuge über 20 km/h fahren kann, muss es mit einem Geschwindigkeitsregler ausgestattet sein, damit die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden können.

      Alle Elektrofahrzeuge dürfen nur von volljährigen Fahrern gefahren werden, es sei denn, der Minderjährige ist im Besitz einer AM-Lizenz (Mopedausweis).

      Es ist verboten, Passagiere zu befördern.

      Es besteht keine Helmpflicht.

      Weitere gesetzliche Regelungen werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt werden.

      Ob das alles so umgesetzt wird ist, noch offen…. hoffe das hilft trotzdem 🙂

      Gruss, Andreas

  10. Bruno sagt:

    Habe ein E Scooter Speedway der neueste mit 20 -25 KM/H werde Ich gebüßt wen Ich mit 25 Km H auf der Strasse fahre Hat eine Strassenzulassung ist zugelassen

  11. Jacques sagt:

    Hallo Leute

    Ich wohne auch in der Schweiz. Würde mir gerne ein Cycleboard bestellen. Wären die zugelassen? Ich glaube es erfüllt alles nur mit den Bremsen bin ich nicht sicher. Also vorne und hinten müssen Bremsen sein korrekt?

  12. Rüegsegger Gabi sagt:

    Hallo
    Ist es möglich am Eflizzer ein Blinker anzubringen. Oder wie gibt man ein Zeichen zum abbiegen?? Kann ja nicht einhändig auf dem Trottinett fahren.

    • Andreas Uebersax sagt:

      Grüezi Frau Rüegsegger
      Sie könne entweder Handzeichen geben, wie auf dem Velo oder einen Blinker verwenden (legal seit 2017).
      Beim Blinker haben Sie grundätzlich folgende Möglichkeiten:
      1. Der Blinker ist im Fahrzeug integriert, wie bei unserem eScooter Comfort
      2. Die Montage am Fahrzeug, d.h. Seitlich am Lenker oder hinten am Sitz (Falls Sie einen haben). Es gibt hier eine Vielzahl von Blinkern auf dem Markt, die unterschiedlich montiert werden können.
      3. Ein Helm mit integriertem Blinker. Die Blinker werden dabei über ein Bedienelement am Lenker angesteuert. Für unseren Plixi Falthelm gibt es einen nachträglich montierbaren Blinker.
      Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
      Freundliche Grüsse,
      Andreas Uebersax

  13. Muzungu sagt:

    Hallo zusammen: habe folgende Fragen ich würde mir gerne einen Weped GT E- Scooter kaufen 5.999 US Dollar mit noch verschiedene umbauten Lichter usw. Kommen schnell 10.000 US Dollar zusammen, in den Staaten hat er Strassen Zulassung wir sind sogar auf den Highway gefahren da er 90 km fährt, Weped GT erfüllt alle Voraussetzungen der Strassen Zulassung. Ist dies in der Schweiz auch möglich mit so einen Gerät auf den Schweizer Straßen zu fahren, in den Staaten waren wir auf den Highway unterwegs gewesen in einer Gruppe von 10 Personen war eine Geile Sache. Alleine die Lichter Freunde hatten E Scooter die bis zu 15.000 US Dollar 6000 Watt

    • Marc Bühler sagt:

      Solche Geräte (>500w und >20kmh) müssen grundsätlich homologisiert werden. Eine Typengenehmigung wird wohl keine vorhanden sein und müsste vom Hersteller durchgeführt werden.

  14. Benni sagt:

    Hallo, möchte aus den USA nen E-Scooter kaufen, der fährt bis 65 km/h und hat 2×1000 watt, darf ich den hier fahren, wenn nicht was benötige ich dazu, habe nur Mofaschein gemacht sonst nichts. Danke.

    • Marc Bühler sagt:

      Solche Geräte (>500w und >20kmh) müssen grundsätlich homologisiert werden. Eine Typengenehmigung wird wohl keine vorhanden sein und müsste vom Hersteller besorgt werden.

      • Benni sagt:

        Danke, werde dann mal nachfragen bevor ich es kaufe. Wie sieht es denn mit der Fahrerlaubnis aus, was benötige ich da genau? Habe nur Mofaschein, sonst (leider) nichts. Danke.

  15. James sagt:

    Hello, I would like to question the common understanding that E-scooters like the Xiamo Mi 365Pro, are not street legal in Switerland based of their potential maximum speed.

    Under article Art. 18 Bst. b Ziff. 1 VTS, it stipulates

    “Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b Ziff. 1 VTS) d.h. höchstens zweiplätzige Elektrofahrräder mit max. 0,5 kW Motorleistung, einer ohne menschliche Muskelkraft – also mit reiner Motorleistung – erreichbaren sog. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sowie einer Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt;”

    The key term here is “einer ohne menschliche Muskelkraft”, as one needs to use “human muscle power” to activate the motor and the motor does not active without human muscle assistant from a still standing start, all scooters needing “menschliche Muskelkraft” to active the motor fall under the category of 25km/h from my understanding. (not considering maximum battery capacity limits)

    See https://www.bfu.ch/de/rechtsfragen/wo-darf-ich-mit-meinem-elektrisch-angetriebenen-fahrzeug-e-stehroller-e-trottinett-monowheel-smart-wheel-e-skateboard-u-dgl-fahren.

    I don’t mean to spread misinformation but from my point of view is the a very key point and should be clarified. With my legal experience I would consider this point needs more clarification. (I am not debating the braking requirements when making this point).

    I’m intrigued to find out if this point has been considered? Thank you.

    Hallo, ich möchte das allgemeine Verständnis in Frage stellen, dass E-Roller wie der Xiamo Mi 365Pro aufgrund ihrer möglichen Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz nicht straßenzugelassen sind.

    Unter Artikel Art. 18 Bst. b Ziff. 1 VTS wird festgelegt

    “Leicht-Motorfahrräder (Art. 18 Bst. b Ziff. 1 VTS) d.h. höchstens zweiplätzige Elektrofahrräder mit max. 0,5 kW Motorleistung, einer ohne menschliche Muskelkraft – auch mit reiner Motorleistung – erreichbaren sog. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sowie einer Tretunterstützung, die bis maximal 25 km/h wirkt;”.

    Der Schlüsselbegriff ist hier “einer ohne menschliche Muskelkraft”, da man zur Aktivierung des Motors “menschliche Muskelkraft” benötigt und der Motor ohne menschlichen Muskelassistenten aus dem Stand nicht aktiv ist, fallen nach meinem Verständnis alle Roller, die “menschliche Muskelkraft” zur Aktivierung des Motors benötigen, unter die Kategorie 25km/h. (ohne Berücksichtigung der maximalen Batteriekapazität)

    Siehe https://www.bfu.ch/de/rechtsfragen/wo-darf-ich-mit-meinem-elektrisch-angetriebenen-fahrzeug-e-stehroller-e-trottinett-monowheel-smart-wheel-e-skateboard-u-dgl-fahren.

    Ich will keine Fehlinformationen verbreiten, aber aus meiner Sicht ist das ein ganz wesentlicher Punkt und sollte geklärt werden. Mit meiner rechtlichen Erfahrung würde ich diesen Punkt für klärungsbedürftig halten. (Ich diskutiere nicht die Anforderungen an die Bremsen, wenn ich diesen Punkt vorbringe).

    Ich bin gespannt, ob dieser Punkt berücksichtigt wurde? Ich danke Ihnen.

    • Andreas Uebersax sagt:

      Hallo James,
      Danke für Dein Anfrage. Deine Annahme ist nicht korrekt. Es geht darum, dass Geschwindigkeiten von über 20 km/h nur in Kombination mit Muskelkraft erreicht werden dürfen. Beispiel e-Bike (welches rechtlich in die gleiche Kategorie wie der e-Scooter fällt). Hier kann ebenfalls bis 20 km/h per Gasgriff gefahren werden (ohne zu pedalieren). Schneller geht es nur mit Tretkraftunterstützung, das heisst der Motor unterstützt das Treten zusätzlich bis 25 km/h. Mit dem e-Scooter ist es unmöglich, bei 20 km/h noch weiter per Fussantrieb zu beschleunigen, so dass der Motor unterstützend wirkt. Somit ist bei e-Scootern die Höchstgeschwindigkeit faktisch 20 km/h.
      Hoffe das beantwortet Deine Frage.
      Grüsse, Andreas

  16. Hazel sagt:

    Hallo, es gibt einen neuen E-Scooter von Segway “Ninebot KickScooter MAX G30D”. Ist er auf Schweizer Strassen zugelassen? Muss irgendetwas beachtet werden?

    Ich würde mir gern einen E-Scooter zulegen, bin mir aber unsicher welcher bedenkenlos ist. Sind die E-scooter von Segway generell zugelassen?
    Danke & Grüsse

    • Hazel sagt:

      *und wäre der “SEGWAY Ninebot Kickscooter ES4 Lite” zugelassen? So wie ich es verstehe, ist er auf 20km/h gedrosselt, hat aber eine längere Reichweite.

      • Andreas Uebersax sagt:

        Hallo Hazel,
        Insofern die Scooter die im Blog beschriebenen Vorschriften einhalten, sind sie zugelassen. Für Details zu den einzelnen Modellen kann ich Dir keine Auskunft geben, da wir keine Segway Modelle führen. Wende dich dafür bitte direkt an Segway oder an einen Segway Händler.
        Grüsse, Andreas

  17. Tobias sagt:

    Wie sieht das mit der Strassenzulassung vom escooter Comfort V3 aus, der hat ja 52V, obwohl laut ASTRA das Maximum bei 50V liegt. Gibt es da Probleme?

    • Marc Bühler sagt:

      Hoi Tobias. Danke für den Hinweis. Unsere Angabe von 48V ist nicht korrekt. Im Bezug auf die Spannung gibt es keine Vorschriften der Astra. Lediglich die Nennleistung von 500w darf nicht überschritten werden. Die Spannung ist im Rahmen der Vorschriften bezüglich der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) relevant.

    • Marc Bühler sagt:

      Hoi Tobias. Unsee Angabe von maximal 48 V ist eine Fehlangabe. Danke für den Hinweis. Seitens des Astra gibt es keine Vorgaben zur maximal erlaubten Spannung. Solange die Nennleistung von maximal 500 Watt eingehalten wird, ist alles in Ordnung. Die Spannung hat in Bezug auf die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) Relevanz. Freundliche Grüsse Marc

  18. Maltina sagt:

    Wie ist das bei einem E-Roller der für Kinder ab 6 geeignet ist und mit 120 Watt max. 12 km/h fährt? Es wäre als Geschenk für einen 10 Jährigen gedacht. Darf er damit auf der Fußgängerzone fahren? Evtl auch in die Schule? Oder nur auf nicht öffentlichem Gelände.
    LG

    • Andreas Uebersax sagt:

      Hallo Maltina

      Ein 10 Jähriger darf mit einem motorisierten Scooter nur auf Privatgelände fahren.
      Jugendliche ab 14 Jahren dürfen einen e-Scooter auf öffentlichen Strassen fahren, insofern sie im Besitz einer Mofaprüfung sind und der e-Scooter die Anforderungen des ASTRA erfüllt.

      Beste Grüsse,
      Ihre eflizzer Team

  19. Steff sagt:

    Eine Frage: ich wohne in der Schweiz und nahe der deutschen Grenze. Darf man mit einem E-Scooter (Segway Ninebot max g30d), der in der Schweiz für die Strasse zugelassen ist (20km/h, ohne Nummernschild) die Grenze zu Deutschland übertreten? oder muss man das Fahrzeug dafür extra versichern?

    • Andreas Uebersax sagt:

      Grüezi,
      Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein. Ob der Segway zugelassen werden kann, wissen wir leider nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Behörde in Deutschland (TÜV/Dekra).
      Beste Grüsse,
      Ihre eflizzer Team

      • Matthias sagt:

        Guten morgen zusammen,
        ich stehe vor der gleichen Frage und frage mich, ob es wirklich so ist, dass ich als Schweizer mein in der CH rechtlich zulässiges Fahrzeug nicht fahren darf. Ich kann es ja als Ausländer gar nicht in DE versichern und zulassen. Dann dürfte ich mit meinem CH-eBike auch nicht um den Bodensee fahren, sondern müsste es im deutschen Bereich schieben.

        Vielen Dank für eure Einschätzung und Gruess

        Matthias

  20. Daniel sagt:

    Hallo,
    Ich habe einen in Deutschland zugelassenen und versicherten E-Scooter (V-Max R-25). Wenn ich es richtig verstehe, erfüllt er auch die Schweizer Anforderungen (Motorleistung, Geschwindigkeit, Gewicht, zwei Bremsen, Beleuchtung, Klingel sind erfüllt) – also sollte es ja vermutlich kein Problem sein, das Fahrzeug auf Reisen mit in die Schweiz zu bringen und auch dort zu nutzen?
    Vielen Dank für die Hilfe

    • Andreas Uebersax sagt:

      Hallo Daniel
      Ja, das sollte kein Problem sein, insofern der Scooter nicht über 20km/h fährt.
      Beste Grüsse,
      Dein eflizzer Team

  21. Joanna sagt:

    Guten Tag
    ich wohne in der Schweiz. Kann ich mit einem E-Scooter mit Strassenzulassung auch in Deutschland fahren ?
    Oder muss ich auch eine deutsche Versicherungsplakette kaufen (falls das überhaupt geht mit Schweizer Wohnsitz…) ? Danke und LG

  22. Andreas sagt:

    Hallo Marc Bühler,

    Da ich meinen eflizzer Flux ins Ausland nehmen möchte und man dort schneller fahren darf, kann man den schneller machen als die jetzigen 22km/h ??

    es wäre schade wenn nicht!

    • Marc Bühler sagt:

      Guten Tag

      Die Geschwindigkeit lässt sich nicht anpassen. Die Regeln sind ausserdem von Land zu Land verschieden. In Deutschländ zum Beispiel brauchen eScooter eine Typengenehmigung. Der Flux hat diese nicht.

      Freundliche Grüsse Marc Bühler

  23. Timon Vögeli sagt:

    Wie sieht es bei einem e scooter aus, bei dem den Modus wechseln kann? Also angenommen im Sport modus fährt er 25 kmh und im eco modus 20kmh. Ist es dann erlaubt, solange man nur im eco fährt?

    • Andreas Uebersax sagt:

      Hallo Timon
      Der Scooter muss “bauartbedingt” eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h haben. D.h. es nützt nichts, ihn per Knopfdruck auf von 25 auf 20 km/h abzuriegeln. Der Scooter in Deinem Beispiel wäre deshalb nicht für die Strasse zugelassen.
      Gruss,
      Andreas

  24. Arno sagt:

    Hallo alle

    Ich möchte gerne wissen ob es schon Verzeigungen gab für das fahren eines nicht zugelassenen Modells, welches aber “nur knapp” nicht zugelassen war, bsp. ninebot max eu-version (25km/h), oder waren diese mit eher uebertriebenen e-scooters assoziiert, ich finde irgendwie wenig konkrete infos dazu und möchte wissen wie realistisch es ist, hart bestraft zu werden für etwas derartig banales

    • Andreas Uebersax sagt:

      Hallo Arno
      Bisher haben wir von unseren Kunden noch keine Rückmeldung bzgl. Verzeigungen bei kleineren Abweichungen (bis zu 5 km/h) erhalten.
      Bei den polizeilichen Geschwindigkeitsmessungen werden keine Toleranzabzüge gewährt, sondern geräte- und messbedingte Sicherheitsmargen. Diese berücksichtigen die grösstmöglichen Abweichungen in Bezug auf das polizeiliche Messverfahren.
      Wie gross die Toleranzabzüge bei den für e-Scooter eingesetzten Rollen sind, ist uns nicht bekannt. Schliesslich hängt es wahrscheinlich auch von der Laune des messenden Polizisten ab, ob man für 1-2 km/h bestraft wird oder nicht. Wie gesagt, ist uns noch kein entsprechender Fall bekannt.
      Ich hoffe das hilft Dir weiter.

  25. Christian Zimmermann sagt:

    Beei uns in St.Gallen gibt es für mich nur ein Verkehrsmittel, das Sinn ergibt und das ist der Elektro Scooter. Ich benutze ihn fast täglich, um zur Uni zu fahren, da der Bus nicht zuverlässig und oft viel zu voll ist. Allerdings glaube ich kaum, dass Alterskontrollen durchgeführt werden, da ich viele E-Scooter-Fahrer deutlich jünger als 14 Jahre einschätze. Aber evtl. wurde das Mindestalter zwischenzeitlich angepasst.

    • Andreas Uebersax sagt:

      Hallo Christian
      Danke für Dein Feedback. Das Mindestalter ist immer noch 14 Jahre mit Mofaprüfung. Ab 16 dürfen e-Bikes und e-Scooter auch ohne Führerschein gefahren werden. Wahrscheinlich wird dies aber wirklich nicht allzu strikt durchgesetzt.

  26. Tiziana sagt:

    Brauche ich für meinen e-Scooter (höchstgeschwindigkeit 20km/h) ein Kennzeichen wenn ich ihn nur auf Feldwegen und Velowegen benutzen will?

  27. bodo sagt:

    wie kann es sein, dass ein mofa ausweis für 14-16 jährige gebraucht wird, und ab 16 nicht mehr
    nachbars sohn wirde erwischt und mit fr 700 vom bezirksgericht verurteilt

    • Andreas Uebersax sagt:

      Ja, so ist halt die Gesetzeslage. Ab 14 Jahren dürfen e-Bikes und e-Scooter nur mit Mofa-Ausweis gefahren werden. Ab 16 Jahren braucht es keinen Ausweis mehr.

  28. Nuskern sagt:

    Zuerst verstand ich, dass es notwendig ist, zwei Handbremsen zu haben, aber der neue Ninebot hat keine und besitzt die Strassenzulassung.
    Nachdem ich die Kommentare gelesen hatte, verstand ich, dass nicht zwei Handbremsen zu der Strassenzulassung führen, sondern dann, wenn die Geschwindigkeit der e-Trotti 20 km / h nicht überschreitet. Habe ich das richtig verstanden?

  29. Daniel sagt:

    Hallo
    Ich habe einen Scooter der 40kmh fährt. Ich kann selber ein Geschwindikeits limit einstellen, ohne 40 dann 25 oder eben 20kmh. Wenn ich die 20kmh einstelle ist er dann auf der strasse zugelassen?

    • Andreas Uebersax sagt:

      Hallo Daniel

      Die Höchstgeschwindigkeit muss bauartbedingt auf 20 km/h beschränkt sein. D.h. es darf nicht möglich sein, manuell eine höhere Geschwindigkeit einzustellen. Deine Scooter ist deshalb nicht für die Strasse zugelassen.

  30. Amir sagt:

    Ich habe Elektro-Trotti mit 1600 Watt – 48 Volt Technische Daten:

    Motor: 1600 Watt / 48 Volt

    Batterie: 48V / 4x 12V Blei-Gel Batterien

    Reichweite pro Ladung: ca. 30 km

    Geschwindigkeit: 50 km/h

    Ladezeit: ca. 6 Stunden

    Antrieb: Kette

    Rahmen-Material: hochfester Stahl

    Gewicht: ca. 53 kg

    Zuladung: max 120 kg

    Bereifung: Strassen-Profil Achtung: Nur für den Privatgebrauch und nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen. Nicht geeignet für Kinder unter 12 Jahren und nur unter Aufsicht eines Erwachsenen. Das Tragen von einer Schutzausrüstung wird sehr empfohlen wie kann man Stress zugelassen können sie dass machen können ich auf Stress zugelassen

    • Zuzanna Bohdanowicz sagt:

      Grüezi Herr Amir, Das müsste das Strassenverkehrsamt machen. Es ist mit hohen Kosten verbunden und im Fall des von Ihnen beschriebenen Elektro-Trottinettes kaum möglich.

    • Zuzanna Bohdanowicz sagt:

      Liebe Frau Da Silva, Rechtlich ist das möglich. Es ist jedoch einfacher einen Anhänger an ein E-Bike zu montieren, als an einen E-Scooter. Am besten rufen Sie uns für eine Beratung an. Der E-Scooter fährt maximum 20 km / Stunde.
      Beste Grüsse, Ihr eflizzer Team

  31. Luca Paolo Zanotta sagt:

    Auf dem Schulhof unserer Gemeinde, im Zentrum des Dorfes, wo es einen Fußball-, Basketball- und Tennisplatz gibt, fahren ständig E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von 20-25 km/h (? Schwierig zu schätzen…) vorbei, die von Jugendlichen gefahren werden. Die Zufahrt zu diesem Areal ist für Mopeds, Motorräder und Autos logischerweise verboten. Der Park wird von Kindern frequentiert, auch von sehr kleinen. Trotzdem fahren die E-Scooter zwischen den Kindern Slalom, auch bei ‘hoher Geschwindigkeit …’ 15-20 km/h, oft sogar zu zweit auf dem Scooter … daher die Frage.
    1) Ist es möglich, dass Roller mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in der Schweiz ohne Nummernschilder verkehren und von Jugendlichen gefahren werden? Oder ist eine Typengenehmigung vorgeschrieben? Wie kann man sie unterscheiden?
    Unserer Meinung nach gibt es für diese Fahrzeuge aus rechtlicher Sicht eine große Lücke…
    2 ) Ist es erlaubt, mit diesen Fahrzeugen auf einem Schulhof zu verkehren? Welche Regeln gelten für Parks, die von Kindern frequentiert werden? Es sind sicherlich viel schwerere Fahrzeuge als E-Bikes. Und bei zwei Stück ist die Kontrolle sicherlich problematischer.
    Müssen wir warten, bis ein Kind überfahren wird, um unsere Augen zu öffnen?
    Ich danke Ihnen

    • Andreas Uebersax sagt:

      Grüezi Herr Zanotta

      1) Ja, das ist möglich. Man kann problemlos nicht zugelassene Fahrzeuge kaufen und darf diese auch auf Privatgelände fahren. Verschiedene Shops bieten diese an. Motorisierte Fahrzeuge die über 20 km/h (e-Scooter) respektive 25 km/h (e-Bike) fahren, benötigen in der Schweiz eine Typengenehmigung und ein Nummernschild. Rechtlich ist dies klar geregelt. Von aussen sind nicht zugelassene Fahrzeuge nicht zu erkennen. Man kann dies nur anhand der Motorenleistung und der Höchstgeschwindigkeit feststellen.
      2) Ausgewiesene Fussgängerzonen dürfen nur in Schritttempo befahren werden. Fahrverbote gelten ebenfalls für Scooter. Ich weiss nicht wie Ihr Schulhof beschildert ist. Das müssten Sie mit der Schule klären.

      Beste Grüsse,
      Ihr Eflizzer Team

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