E-Scooter: Wer bezahlt bei Unfall oder Diebstahl?

Wer bezahlt beiE-Scooter Diebstahl oder Unfall?
e-Scooter erfreuen sich in den Schweizer Städten steigender Beliebtheit. Doch wer übernimmt die Kosten bei einem Unfall oder Diebstahl? Hierzulande sind e-Scooter immer häufiger anzutreffen. Was viele Fahrer nicht wissen, dass es für diese Geräte klare Vorschriften und Anforderungen gibt. Falls diese nicht erfüllt werden, dürfen Sie nicht auf die Strasse damit. Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse und im Schadenfall kann es für den e-Scooter-Fahrer richtig teuer werden. Zudem kann dies eine Reduktion der Versicherungsleistungen nach sich ziehen. Genauere Informationen zur Strassenzulassung finden Sie in unserem Blog «e-Bikes und elektro Scooter im Strassenverkehr» Hier gehts zum Blog>>  Braucht man eine Versicherung für e-Scooter? Eine spezielle Versicherung ist nicht Pflicht, dennoch ist zumindest eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Falls Sie einen Unfall verursachen, sind Schäden an Drittbeteiligten in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Umfassenden Versicherungsschutz für Ihren e-Scooter bietet Ihnen die e-Scooter und e-Bike-Versicherung der Helvetia. Zahlt die Privathaftpflicht in jedem Fall? Nein, wer auf öffentlichen Strassen fährt und die Anforderungen des Astra nicht erfüllt, muss mit einer Busse rechnen und im Schadenfall die Kosten selbst tragen. Die Versicherung darf die Leistungen kürzen oder die Kosten zurückverlangen. Wie ist die Haftpflichtregelung bei der Miete e-Scooter? In einigen Städten lassen sich e-Scooter mieten. In der Regel ist der Schutz gegen Sach- und Personenschäden dabei. Die Versicherung ist auf die Nutzdauer beschränkt. Falls der Mieter eine eigene Privathaftpflichtversicherung hat, kommt diese im Schadenfall zuerst auf. Wenn als Ursache für den Schaden ein technischer Defekt vorliegt, kann die geschädigte Person seine Forderungen direkt dem Vermieter stellen. Regelung für andere elektrische Fahrzeuge? Ein schnelles e-Bike, welches bis zu 45 km/h fährt, braucht eine Haftpflichtversicherung. Diese e-Bikes bekommen dann ein gelbes Nummernschild und eine Vignette. Im Strassenverkehr sind Monowheels, Solowheels, Smartwheels oder elektro Skateboards nicht gestattet. Diese dürfen Sie nur auf privatem Grund oder abgesperrtem Areal fahren. Bei Missachtung der Regelung droht eine Busse und im Schadenfall kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder die Kosten ganz zurückverlangen. Wer zahlt bei Diebstahl? Mit einer herkömmlichen Hausratsversicherung ist Ihr e-Scooter gegen Diebstahl versichert. Damit Sie auch unterwegs gegen Diebstahl versichert sind, fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob eine Zusatzversicherung notwendig ist. Für Fahrräder bis zu 45 km/h gelten oft spezielle Versicherungsbedingungen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, wie solche Fahrräder zu versichern sind. Sämtlich e-Scooter von eflizzer haben eine Schweizer Strassenzulassung. Hier geht es zu den eflizzer e-Scooter >>

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